Ein Nachsendeauftrag ist zeitlich begrenzt. Treffen gegen Ende der Laufzeit noch regelmäßig Briefe mit der alten Anschrift ein, kann eine weitere Postweiterleitung sinnvoll sein. Beim Deutsche Post Nachsendeservice ist allerdings eine wichtige Änderung zu beachten: Die bisherige Option zur Verlängerung wurde eingestellt. Wer danach weiterhin Post nachsenden lassen möchte, muss einen neuen Auftrag abschließen.
In welchen Fällen lohnt sich ein Folgeauftrag?
Ob eine erneute Nachsendung erforderlich ist, lässt sich am besten anhand der eingehenden Post beurteilen. Ein Folgeauftrag kommt besonders infrage, wenn:
- Behörden oder Vertragspartner noch die alte Adresse verwenden,
- selten versendete Jahresabrechnungen oder Versicherungsunterlagen ausstehen,
- noch offene Verträge mit der früheren Anschrift bestehen,
- nach einem Sterbe- oder Betreuungsfall weiterhin Schreiben eintreffen,
- die eigene Absenderliste noch nicht vollständig aktualisiert wurde.
Wer dagegen kaum noch weitergeleitete Briefe erhält und alle wichtigen Stellen informiert hat, benötigt möglicherweise keinen neuen Nachsendeservice.
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Rechtzeitig vor dem Ablauf handeln
Ein Folgeauftrag sollte nicht erst nach Ende des bestehenden Services gestellt werden. Beim regulären Angebot der Deutschen Post muss die Beauftragung spätestens fünf Werktage vor dem gewünschten Beginn erfolgen. Ein zusätzlicher Puffer hilft, eine Unterbrechung zwischen beiden Aufträgen zu vermeiden.
Für den neuen Nachsendeauftrag werden erneut die alte und neue Adresse sowie alle einzubeziehenden Personen benötigt. Prüfen Sie dabei auch frühere Namen und unterschiedliche Nachnamen innerhalb des Haushalts. Die Auftragsbestätigung sollte gespeichert werden.
Erneuter Umzug erfordert eine zweite Strecke
Wer während der Laufzeit noch einmal umzieht, benötigt eine zusätzliche Weiterleitung. Beispiel: Der erste Auftrag führt von Adresse A zu Adresse B. Nach einem weiteren Wohnungswechsel nach Adresse C muss ein neuer Nachsendeauftrag von B nach C eingerichtet werden. Der ursprüngliche Auftrag von A nach B wird dadurch nicht automatisch angepasst.
Je nach Situation können deshalb vorübergehend zwei Aufträge notwendig sein, damit Briefe von beiden früheren Anschriften die aktuelle Adresse erreichen.
Direkter Postauftrag und Anbietervertrag unterscheiden
Beim Deutsche Post Nachsendeservice endet die gewählte Laufzeit grundsätzlich automatisch; die gesonderte Verlängerungsoption wird nicht mehr angeboten. Für eine Fortsetzung ist ein neuer Auftrag erforderlich.
Bei unabhängigen Dienstleistern können andere Vertrags- und Erneuerungsregeln gelten. nachsendeauftrag.help ist ein eigenständiger Serviceanbieter und keine offizielle Website oder Tochtergesellschaft der Deutschen Post. Der Anbieter erfasst alte und neue Anschrift und veranlasst die Einrichtung bei der Deutschen Post. Nach Anbieterangaben kann die Aktivierung bis zu fünf Werktage dauern. Bei Verträgen ab zwölf Monaten übernimmt er die Erneuerung gemäß den geltenden Vertragsbedingungen. Verbraucher sollten Laufzeit, Gesamtpreis, Kündigung und Erneuerung vorab prüfen.
Folgeauftrag ersetzt keine Adressänderung
Auch eine verlängerte Postweiterleitung informiert nicht automatisch jeden Absender. Pakete, Express-Sendungen und bestimmte weitere Sendungsarten sind zudem nicht regulär eingeschlossen.
Jeder nachgesandte Brief sollte deshalb als Hinweis dienen, die Anschrift direkt beim Absender zu ändern. Ein Folgeauftrag ist vor allem ein Sicherheitsnetz – keine dauerhafte Alternative zur vollständigen Adressänderung nach dem Umzug.
